Wie geht man denn wieder zur Arbeit, wenn man am Tag zuvor ein Kind verloren hat?

Eine Fehlgeburt ist eine der tragischsten und traumatischsten Erfahrungen, die eine Frau erleben kann.
Da kann man doch nicht einfach so weitermachen, als sei nichts gewesen…
Und genau wie die Frauen, die nach einer erfolgreichen Geburt auf Hilfe und Unterstützung von allen Seiten angewiesen sind und eine Auszeit vom Berufsleben nehmen dürfen, brauchen ganz besonders Mütter eines verstorbenen Kindes ausreichend Zeit, um ein solch verstörendes Erlebnis in Ruhe verarbeiten zu können.
Fakt ist jedoch, dass in Deutschland Müttern, die ihr ihr Kind vor der 24.SSW (unter 500g Geburtsgewicht) verlieren, kein Mutterschutz zusteht. Leider gelten weder eine frühe noch eine späte Fehlgeburt als Entbindung.
Das entbehrt jeder Logik und jeglichen Mitgefühls und liegt vor allem daran, dass das Thema Fehlgeburt leider nach wie vor ein Tabu in unserer Gesellschaft ist und ihm sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich keinerlei Bedeutung beigemessen wird.
Im Durchschnitt erleidet jede dritte Schwangere vor der 12. Woche ein Fehlgeburt; in der Zeit danach sind besonders bis zur 20. SSW immer noch sehr viele Frauen davon betroffen.
Gerade bei einer frühen Fehlgeburt innerhalb der ersten zwölf Wochen, wenn Viele ihre Schwangerschaft aus Selbstschutz noch nicht publik gemacht haben, leiden die Mütter still und leise.
Zu ihrem seelischen Kummer kommen auch noch die körperlichen Schmerzen der Ausschabung oder der stillen Geburt hinzu.
Besonders in dieser Phase der körperlichen Rückbildung und der Heilung benötigen die Frauen Zeit und Schutz für ihren Rückzug aus dem Alltag.
Sie müssen das Erlebte verarbeiten und in der neuen Realität erst einmal ankommen.
Die betroffenen Frauen, Paare und Familien fühlen sich in dieser schweren Zeit mit ihrem Verlust jedoch vollkommen isoliert, allein gelassen und wissen oftmals gar nicht, wo und wie sie entsprechende Hilfe finden können.
Natürlich kann man den behandelnden Arzt darum bitten, krankgeschrieben zu werden, aber allein der Zwang, um diese Auszeit überhaupt bitten zu müssen und dabei der Einschätzung des Arztes ausgesetzt zu sein, ist für die Betroffenen oftmals sehr entwürdigend und belastend.
Ein rechtlicher Schutz in dieser überaus schwierigen Zeit sollte daher jeder Frau zustehen, vollkommen unabhängig davon, wie lange sie ihr Kind unter dem Herzen getragen hat.
Für betroffene Eltern und Familien gibt es Gott sei dank ein paar Anlaufstellen, bei denen sie mentale Unterstützung und fachliche Beratung erhalten:
❤️🩹 Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland (VEID): https://www.veid.de
❤️🩹 Initiative Regenbogen- Glücklose Schwangerschaft: http://initiative-regenbogen.de
❤️🩹 Trauerland- Zentrum fü trauernde Kinder und Jugendliche: https://www.trauerland.org
❤️🩹 Die Schmetterlingskinder: http://www.schmetterlingskinder.de
❤️🩹 Besondere Umstände. Informationen nach einem auffälligen pränataldiagnostischen Befund: https://www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2018-12-10-besondere-umstaende-bzga-broschuere-neu-aufgelegt/
❤️🩹 Auch wir bei Storchgeflüster haben schon so viele Mamas betreut, die ihr Kind gehen lassen mussten und ihnen durch die schwerste Zeit ihres Lebens geholfen.
Genau aus diesem Grund haben wir unseren Online Kurs „Fehlgeburt- Loslassen“ zum Leben erweckt, in dem unser Ärzte- und Expertenteam gemeinsam mit betroffenen Frauen die Teilnehmerinnen durch ein heilsames und wirksames 4-Schritte-Programm lotst, das ihnen hilft, sanft und schrittweise den schmerzlichen Verlust zu verarbeiten und die tiefen emotionalen Blockaden aufzulösen, um wieder voller Zuversicht, Mut und Hoffnung in die Zukunft blicken zu können.❤️🩹
👩🏼⚖️ Rechtliche Fakten (Stand Mitte 2022):
- Fehlgeburt bis zur 12. SSW: Keinerlei Schutz oder Rechte
- Fehlgeburt bis zur 24. SSW: Besonderer Kündigungsschutz – von Beginn Ihrer Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung; mindestens jedoch vier Monate nach der Entbindung, ist die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Ihren Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Der gleiche Kündigungsschutz gilt bis zum Ablauf von vier Monaten bei einer Fehlgeburt nach der 12. SSW. Vor einer Kündigung sind Sie erst geschützt, wenn der AG weiss, dass Sie schwanger sind, ein Kind bekommen haben oder eine Fehlgeburt hatten. (….)
- Totgeburt oder Tod des Kindes: Eine Totgeburt liegt vor, wenn das Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm beträgt oder die Geburt ab der 24.SSW erfolgt. Bei einer Totgeburt gilt die allgemeine Schutzfrist nach der Entbindung. (…) Während der Schutzfrist hat man Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. (…) Ob es sich um eine Fehl- oder Totgeburt handelt, hängt vom ärztlichen Zeugnis ab.
(Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend – familien.de Familienleistungen> Welche Regelungen gelten bei Fehlgeburt, Totgeburt oder Schwangerschaftsabbruch?)
Entdecke das 4-Schritte Programm von unseren Ärzten & Experten bei einer Fehlgeburt
Nadine
storchgeflüster Redaktion
Hi,
schön, dass Du da bist!
Ich bin Nadine und Teil der storchgeflüster Redaktion, um Frauen & Paare mit Kinderwunsch zu helfen.
Leider ist das immer noch ein Tabuthema! Und das obwohl Schätzungen besagen, dass jede 6. Frau in Deutschland darunter irgendwann leidet...
Mit storchgeflüster möchten wir allen Frauen & Paaren helfen, direkten Zugang zu den wichtigsten Methoden zu erhalten, die wirklich beim Kinderwunsch helfen können. Die Zauberwörter heißen in diesem Zusammenhang "Body & Mind".
Ich wünsche Dir alles Gute bei Deinem Kinderwunsch und würde mich freuen, wenn wir Dich bei der Reise zu Deinem Wunschkind unterstützen dürften.
Liebe Grüße,
Deine Nadine