Hinweis: dieser Informationstext dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. storchgeflüster übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Wie immer gilt es, Expert*innen wie z.B. Arzt, Psychologe oder Rechtsanwalt zu konsultieren.
Kinderwunschbehandlung – Mit diesen Kosten müssen Paare rechnen
Lässt sich der Kinderwunsch nur durch künstliche Befruchtung realisieren, kann das teuer werden. Wie sich diese Kinderwunsch Kosten zusammensetzen, was Paare selbst zahlen müssen und was die Krankenkassen übernehmen, verrät der folgende Ratgeber. Auch wo sich sparen lassen kann, werden wir für Dich hier beschreiben.
Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung
Bevor eine Behandlung in einem Kinderwunschzentrum beginnt, wird zunächst ein individueller Therapieplan erstellt, in dem alle Behandlungsschritte und die jeweiligen Kosten aufgeführt sind. Dieser Ersttermin ist i.d.R. kostenfrei für Dich.
Von Kinderwunschzentrum zu Kinderwunschzentrum sind die Kinderwunsch Kosten mitunter sehr unterschiedlich. Sie richten sich dabei nach
- eingesetzten Medikamenten sowie dem Medikamentenbedarf (durchschnittlich ca. 100 bis 2.500 Euro pro Zyklus)
- Narkose (in den meisten Fällen in der Behandlung selbst inbegriffen)
- verwendetem Verfahren zur künstlichen Befruchtung
Die Kosten für das jeweils zur Anwendung kommende Verfahren können sich in folgendem Rahmen bewegen, sollten aber immer individuell beim jeweiligen Kinderwunschzentrum erfragt werden:
- IUI (Insemination – Samenübertragung und Befruchtung der Eizelle im Körper der Frau): 200 bis 1.000 Euro
- IVF (In-vitro-Fertilisation – Befruchtung der Eizellen im Reagenzglas): 2.800 bis 3.200 Euro
- ICSI (Intracytoplasmatische Spermieninjektion – Einspritzung der Samenzelle direkt in das Zytoplasma einer Eizelle): 3.400 bis 3.800 Euro
Welche Kinderwunsch Kosten werden von der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung übernommen?
Die Übernahme der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung durch gesetzliche und private Krankenversicherung unterscheiden sich deutlich. Auch die dafür notwendigen Voraussetzungen sind mitunter sehr verschieden.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen erkennen eine ungewollte Kinderlosigkeit nicht als Krankheit als solches an. Dennoch werden zumindest Kosten für Diagnostik und für eine medikamentöse Therapie (z. B. zur Stimulation der Reifung der Eizellen) übernommen. Für alle weiteren Behandlungen (IUI, IVF, ICSI) müssen gesetzlich Versicherte zumindest teilweise die Kosten selbst tragen.
Von der Krankenkasse werden üblicherweise die Kosten für Medikamente und Kinderwunsch-Therapie zur Hälfte übernommen.
Es gibt auch gesetzliche Krankenkassen, die mittlerweile eine erweiterte Kostenübernahme anbieten, bei der beispielsweise 75 Prozent der Kosten übernommen werden. Wenige Kassen beteiligen sich zudem mit weiteren Zuschüssen oder erstatten sogar 100 Prozent der Kosten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Inzwischen gibt es auch Krankenkassen, welche die üblichen Altersgrenzen verändert haben, weshalb Kinderwunsch-Patienten immer bei ihrer Krankenkasse erfragen sollten, welche Kosten der Kinderwunschbehandlung tatsächlich übernommen werden.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung:
- Sowohl Mann als auch Frau sind mindestens 25 Jahre alt. Zudem darf die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
- Eine Kostenübernahme erfolgt nur bei verheirateten Paaren.
- Sofern in der Vergangenheit aufgrund der Familienplanung eine Sterilisation durchgeführt wurde, werden die Kosten nicht übernommen. Ausnahme stellt eine medizinisch indizierte Sterilisation dar.
- Nach deutschem Recht muss die geplante Behandlung erlaubt sein.
- Die Feststellung, dass die Kinderwunschbehandlung Aussicht auf Erfolg hat sowie die Aufklärung über soziale Aspekte muss durch einen anderen als den behandelnden Arzt erfolgt sein.
- Es liegt von beiden Patienten ein negativer HIV-Test vor.
- Verwendet werden nur Ei- und Samenzellen des zu behandelnden Paares.
Sofern die Voraussetzungen für die Kostenübernahme vorliegen, bewilligt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten in der Regel für folgende Behandlungen:
- im normalen oder optimierten Zyklus bis zu acht Inseminationen
- im stimulierten Zyklus bis zu drei Inseminationen
- Befruchtung außerhalb des Körpers in insgesamt drei Zyklen
Gezahlt wird dabei nur das Verfahren, das im vorab zu erstellenden Therapieplan aufgeführt ist.
Wird die Befruchtung außerhalb des Körpers durchgeführt, zahlt die Krankenkasse den dritten Versuch jedoch nur, wenn es schon im ersten oder zweiten Zyklus zu einer Befruchtung kam.
Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung ist die Kostenübernahme einer Kinderwunschbehandlung oft nicht an viele Voraussetzungen geknüpft. Inwiefern jedoch eine Erstattung der Kinderwunsch Kosten erfolgt, ist vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig.
In der Regel gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Alterseinschränkungen für die künstliche Befruchtung. Wie die Kostenübernahme genau aussieht, lässt sich pauschal nicht beantworten. Einige Versicherer tragen die Kosten komplett, andere nur zum Teil. Die genauen Bedingungen finden sich immer in den Vertragsunterlagen.
Probleme bei der Kostenerstattung kann es aber unter Umständen geben, wenn ein Partner privat und der andere gesetzlich versichert ist. Begründet liegt dies darin, dass private Krankenversicherer nach dem so genannten „Verursacherprinzip“ erstatten. Liegt also die Ursache für den unerfüllten Kinderwunsch beim privat Versicherten, zahlt auch die private Krankenversicherung – und zwar unabhängig davon, ob der Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Liegt die Ursache beim gesetzlich Versicherten, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung. Lässt sich die Kinderlosigkeit auf beide Partner zurückführen, zahlt zudem jede Krankenversicherung entsprechend für den jeweiligen Partner.
Wie lassen sich bei einer Kinderwunschbehandlung Kosten sparen?
Paare, denen kein Zuschuss von der Krankenkasse gewährt wird (z. B. unverheiratete Paare, nach Sterilisation, bei Unter- oder Überschreiten der Altersgrenzen), müssen die Kosten der Kinderwunschbehandlung aus eigener Tasche zahlen. Das kann natürlich teuer werden. Auch gesetzlich Versicherte können den Eigenanteil nicht immer selbst aufbringen.
Deshalb fragen sich natürlich viele Paare, wie sie Kosten sparen können.
Die Möglichkeiten sind dabei nur gering. Vor allem Behandlungen im Ausland können in Betracht gezogen werden, denn sie sind mitunter günstiger als in Deutschland. Sofern die Behandlungen dem deutschen Embryonenschutzgesetz entsprechen, werden sie sogar von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die Kosten der Reise ins Ausland, werden meist nicht erstattet. Eine Nachfrage bei der zuständigen Krankenkasse gibt dazu Aufschluss.
Generell lässt sich auch sagen, dass nicht in jedem Fall eine komplizierte Behandlung notwendig sein muss. Oft ist schon eine Optimierung des Zyklus ausreichend, bei welcher der weibliche Zyklus vom Gynäkologen mittels Ultraschall und Hormonbestimmung im Blut überwacht wird. Unter Umständen ist eine Hormontherapie notwendig, was aber deutlich günstiger als die Verfahren der künstlichen Befruchtung ist.
Wenngleich sich natürlich mit einer Behandlung im Ausland Kosten einsparen lassen, sollte nicht bei allen Dingen gespart werden. Natürlich gibt es bei der Behandlung im Ausland auch Risiken, diese sind aber nicht grundsätzlich größer als bei einer Behandlung in Deutschland. Einzig die Sprachbarriere könnte vielleicht zu Problemen führen.
Abzuraten ist aber von einem Alleingang, wenn es um die Anwendung von unterstützenden Medikamenten geht. Wer sich im Internet beliest, wird vielleicht fündig und „entdeckt“ Medikamente, die beispielsweise im Ausland frei verkäuflich sind und anderen Paaren möglicherweise bei der Erfüllung des Kinderwunsches „geholfen“ haben. Da die genauen Wirkstoffe dieser Medikamente jedoch nicht bekannt sind, sollten Paare diese Form der Hilfe meiden.
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Welche Möglichkeiten gibt es noch, wenn es um die Einsparung von Kinderwunsch Kosten geht?
Neben den Zuschüssen durch gesetzliche und private Krankenkassen gibt es noch weitere Möglichkeiten, bei den Kosten der Kinderwunschbehandlung zu sparen.
So ist es für Ehepaare beispielsweise möglich, einen Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung anzugeben. Eine Geltendmachung dieser Kosten ist nach Auffassung des BGH auch für nicht verheiratete Paare oder bei einer Samenspende möglich.
Eine weitere Möglichkeit ist eine Kostenbeteiligung durch den Staat. So übernehmen einige Bundesländer für die ersten drei Versuche einer IVF– oder ICSI-Behandlung 25 und für den vierten Versuch 50 Prozent des Eigenanteils. Zu den sich beteiligenden Bundesländern gehören Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen.
Welche Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung erfüllt sein müssen und wie die Richtlinien der einzelnen Bundesländer aussehen, können Paare auf der dafür erstellten Internetseite des Bundesministeriums nachlesen.
Weiterführende Quellen
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Julia
Gründerin von storchgeflüster
Hi,
schön, dass Du da bist!
Ich bin Julia und habe storchgeflüster für Frauen & Paare mit Kinderwunsch gegründet.
Leider ist das immer noch ein Tabuthema! Und das obwohl Schätzungen besagen, dass jede 6. Frau in Deutschland darunter irgendwann leidet...
Mit storchgeflüster möchte ich allen Frauen & Paaren helfen, direkten Zugang zu den wichtigsten Methoden zu erhalten, die wirklich beim Kinderwunsch helfen können. Die Zauberwörter heißen in diesem Zusammenhang "Body & Mind".
Zudem bin ich der Überzeugung, dass die Transformation und das Coaching insb. dann wirklich wirksam sind, wenn Du es mit einigen der fachlich besten und zugleich empathischsten Experten zu tun hast. Und diese haben wir für Dich auf einer Plattform vereint!
Ich wünsche Dir alles Gute bei Deinem Kinderwunsch und würde mich freuen, wenn ich Dich bei der Reise zu Deinem Wunschkind unterstützen dürfte.
Herzlichst,
Deine Julia
PS: Dein nächster Zyklus könnte alles verändern.